Im nächsten Haupt- und Finanzausschuss am 18.09.2024 stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag zum Thema:
Auswirkungen der Grundsteuerreform für Neukirchen-Vluyn
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, umfassend darzustellen wie sich die voraussichtlich am 1.1.2025 in Kraft tretende Reform des Grundsteuerrechts auf Neukirchen-Vluyn auswirken wird.
Begründung:
Voraussichtlich wird ab dem 1.1. 2025 die reformierte Grundsteuer anzuwenden sein.
In diesem Zusammenhang gibt es sowohl in der Bürgerschaft, aber auch zum Teil in den Kommunen Verunsicherungen wie mit den gesetzlichen Vorgaben umgegangen wird.
Insoweit ist es sinnvoll, wenn die Verwaltung einmal umfassend die Sach- und Rechtslage für Neukirchen- Vluyn darstellt.
Insbesondere ist es wichtig darzustellen, wie die Verwaltung mit der Festsetzung der Hebesätze durch die Stadt selbst umzugehen gedenkt.
Gerade die von der Landesregierung NRW festgelegte Anwendung der differenzierten Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer kann dazu führen, dass es zu systematischen Mehrbelastungen für Wohngrundstücke kommt.
Ferner soll die Verwaltung erläutern, ob es durch die Reform zu einer Mehrarbeit in der Verwaltung gekommen ist und welche Probleme sich ergeben haben.
Da das Ganze Thema rechtlich wie auch tatsächlich komplex ist, wird gebeten die Darstellung, wenn möglich schriftlich vorzunehmen. Die Auswirkungen dieser Steuerreform sind für die Bürger sowie für Unternehmen von großer Bedeutung. Umso wichtiger ist es angebracht die Bürgerschaft zu informieren.