Nach dem Willen der Stadtverwaltung Neukirchen-Vluyn und den Verfügungen des Kreises Wesel sollen die Anlieger der Hochstraße und des Alten Pastorats gegen den Willen des Rats zur Kasse gebeten werden. Bereits dreimal hat die Verwaltung dem Rat entsprechende Einzelfallsatzungen als Grundlage für die Gebührenerhebung zur Beschlussfassung vorgelegt: Einmal hat die Verwaltung selbst ihre Vorlage zurückgezogen, zweimal hat der Rat die Vorlagen abgelehnt. Lediglich der Bürgermeister stimmte zweimal für die Vorlagen seiner Verwaltung.
Nach der wiederholten Ablehnung der Erhebung von Gebühren für die seitens der Stadt durchgeführten Maßnahmen, hat sich die Stadtverwaltung, wie in solchen Fällen vorgesehen, an die Kreisverwaltung gewandt. Von dort soll nun eine entsprechende Anordnung erfolgen, vorher wurden die im Rat vertretenen Fraktionen und Einzelvertreter
um Stellungnahme gebeten.
Die SPD-Fraktion stimmt dem Erlass der vorgesehenen Einzelfallsatzungen nach wie vor nicht zu!
Denn: Es bestehen erhebliche Zweifel, dass die rechtliche Grundlage für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen tatsächlich gegeben ist. Es ist nach wie vor nicht zweifelsfrei belegt, dass mit den durchgeführten Maßnahmen tatsächliche Verbesserungen erreicht wurden. Vielmehr teilt die SPD die Auffassung der Anlieger, dass mit den Maßnahmen lediglich Schäden behoben wurden, die größtenteils aufgrund jahrelanger Vernachlässigung der Straßenunterhaltung entstanden sind. Die rechtliche Bewertung der Lage ist komplex. Eine fundierte Auseinandersetzung mit der Frage, ob die Maßnahmen wesentliche Verbesserungen oder einfach nur die verpflichtende Instandhaltung der beiden Straßen erfolgte, fand bisher nicht statt.
Die SPD appelliert an die Verwaltung, zweifelsfrei die mit den Maßnahmen erzielten Verbesserungen nachzuweisen und auf dieser Basis zu prüfen, ob und in welcher Höhe Straßenbaubeiträge erhoben werden können.
Wenn der Kreis Wesel und der Bürgermeister gegen den Willen des Rates die Beitragserhebung durchsetzen, ist mit weiteren Klagen zu rechnen. Nach Einschätzung der SPD besteht eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit für die Klage der Anlieger. Die SPD weist auf eine Ungerechtigkeit hin, die dann eintreten würde: Viele Anlieger haben auf die Rechtmäßigkeit der Gebührenabrechnung vertraut und keine Klage erhoben. Wenn letztendlich die Gebühren nicht korrekt waren, müssen auch die Anlieger ihre Zahlungen zurückerhalten, die nicht geklagt haben.
Nachstehend ist das Schreiben des Landrates und die Stellungnahme der SPD zu lesen: