Die ersten Bauprojekte können durch den Bauturbo gestartet werden

Der „Bauturbo“ ist ein Gesetzespaket zur Beschleunigung des Wohnungsbaus in Deutschland. Es trat am 30. Oktober 2025 in Kraft und schafft bis Ende 2030 befristete Sonderregelungen für Wohnungsbauvorhaben. Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Verena Hubertz (SPD) verfolgt mit dem sogenannten Bauturbo das Ziel, den Bau von Wohnraum zu beschleunigen, die Genehmigung zu vereinfachen und den Kommunen mehr Freiraum bei der Nutzung von Flächen zu ermöglichen, z.B. durch die Aufstockung von Gebäuden oder Lückenbebauungen.
Viele Projekte können jetzt genehmigt werden, ohne das lange Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen notwendig sind.
In einer Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 12.08.2026 der Stadt Neukirchen-Vluyn wurden jetzt die ersten drei Projekte nach Einführung des Bauturbos beschlossen. Damit hat sich gezeigt, dass die Ziele des Bauturbos vor Ort greifen und den Wohnungsmarkt schnell durch neue Angebote bereichern.
Konkret geht es um Projekte in der Weistraße 1, der Gartenstraße 17 bis 21 und der Döpperstraße 102 mit insgesamt 3 Häusern, 12 Doppelhaushälften, 4 Reihenhäusern und einer Wohnung. Die SPD begrüßt die ersten Genehmigungen. Der Bauturbo ermöglicht uns die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum auf vorhandenen Grundstücken im Stadtgebiet mit einer guten Anbindung an die Infrastruktur, die so bislang nicht möglich waren.
Der Ausschuss hat auch einen Kriterienkatalog zur Anwendung des Bauturbo beschlossen, an dem sich die Bauinteressenten orientieren können. Die Politik hat in einem extra eingerichteten Arbeitskreis eigene Ideen eingebracht.

Aus Sicht der SPD hat sich die Entscheidungsübertragung auf den Stadtentwicklungsausschuss bewährt, da hierdurch eine größtmögliche Transparenz geschaffen wird und die Politik die Interessen der Antragsteller und der betroffenen Anlieger bei neuen Projekten besser vertreten kann.

Hier kann der beschlossene Kriterienkatalog eingesehen werden:

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