Antrag BGU

Im nächsten Bau-, Grün- und Umweltausschuss am 16.09.2024 stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag zum Thema:
Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht

Antrag:

Mit Urteil vom 18.11.2010 (Az.: 3C4209) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) die Anordnung einer generellen Radwegbenutzungspflicht für rechtswidrig erklärt. Der Fachausschuss BGU fordert die Stadtverwaltung auf, die höchstrichterliche Rechtsprechung aus dem Jahr 2010 umgehend umzusetzen und die Verkehrszeichen (nach StVO) 237, 240 und 241 im Stadtgebiet zu entfernen.Gemäß Urteil zulässige Ausnahmen für Stellen, an denen aufgrund einer besonderen Gefahrenlage eine Radwegbenutzungspflicht angeordnet werden darf, sind dem Ausschuss zu erläutern.

Begründung:

Eine Radwegbenutzungspflicht wird gemäß Straßenverkehrsordnung durch die Verkehrszeichen 237, 240 und 241 angezeigt. Mit vorgenanntem Urteil vom 18.11.2010 erklärt das BVG die Anordnung einer generellen Radwegbenutzungspflicht für rechtswidrig. Radfahrenden ist es demnach grundsätzlich erlaubt, die Fahrbahn zu nutzen. Eine Radwegbenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, „wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt“. An einigen Stellen im Stadtgebiet (u.a. Bendschenweg, Roosenstraße, Niederberg) ist jedoch weiterhin eine Radwegbenutzungspflicht angeordnet, obwohl eine besondere Gefahrenlage nicht erkennbar ist. Hier sollten die vorgenannten Verkehrszeichen beseitigt werden bzw. eine evtl. vorhandene besondere Gefahrenlage dem Fachausschuss erläutert werden.

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