Digitalisierung

Sachstand Digitalisierung der Verwaltung / Sachstand Umsetzung OZG (Online Zugangsgesetz)

Sehr geehrter Herr Pelikan,

die SPD-Fraktion beantragt die Aufnahme unseres Antrages auf die Tagesordnung der Sitzung des DNW am 03.06.2024.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den aktuellen Sachstand der Umsetzung des im Jahr 2022 vorgestellten Konzepts zur Verwaltungsdigitalisierung zu berichten.
    a. Die Verwaltung wird gebeten, das Konzept zur Verwaltungsdigitalisierung dem Protokoll der Sitzung des DNW am 03.06.2024 als Anlage beizufügen, bzw. die Fundstelle im IRich zu nennen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt folgende Fragen zum Sachstand der Umsetzung des OZG zu beantworten:
    a. Welche OZG-Leistungen sind bereits verfügbar? Hier reicht eine einfache Aufzählung der verfügbaren Leistungen.
    b. Welche der im OZG vorgesehenen Leistungen, sind derzeit noch nicht verfügbar? Auch hier reicht eine einfache Aufzählung der laut OZG vorgesehenen Leistungen.
    c. Wie sehen die nächsten Schritte zur weiteren Umsetzung des OZG aus?
    d. Welche Rolle spielt das KRZN (Kommunale Rechnungszentrum Niederrhein) als kommunaler IT- Dienstleister in diesem Kontext?

Begründung:

Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine große Herausforderung für alle Kommunen und gleichzeitig eine unabdingbare Voraussetzung u.a. für die Umsetzung des OZG.

Die Stadt Neukirchen – Vluyn hat dankenswerterweise bereits im Jahr 2022 ein Konzept zur Digitalisierung der Verwaltung entwickelt und den Ratsgremien vorgestellt. Parallel dazu ist das OZG umzusetzen, was jedoch nicht allein in der Hand der Stadt Neukirchen – Vluyn liegt. Der SPD-Fraktion geht es mit diesem Antrag um Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Themenfelder „Verwaltungsdigitalisierung und OZG“.

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