Resolution zur Beibehaltung der reduzierten Umsatzsteuer in der Gastronomie

Es ist momentan das wichtigste Anliegen der Gastronomie im gesamten Kreis Wesel und auch in Neukirchen-Vluyn:
Der dauerhafte Erhalt des reduzierten Umsatzsteuersatzes von sieben Prozent auf Speisen aller Art. Gerade nach der Pandemie sind Gaststätten, Restaurants, Kneipen und Cafés für das Leben in Neukirchen-Vluyn von großer Bedeutung.
In der aktuellen gesellschaftlichen Situation benötigen wir dringend Aufenthaltsstätten und Anlässe, wo unsere Bürgerschaft sich treffen und zusammenkommen kann.
Dieses gilt nicht zuletzt für unsere junge Generation. Gerade für diese ist das Angebot an Lokalitäten in den vergangenen 10 Jahren, auch schon vor Corona, deutlich geschrumpft. Wo kann die Jugend sich heutzutage noch treffen und feiern?
Sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie fördern insofern den sozialen Zusammenhalt und dämpfen auch die lfd. Kostensteigerungen durch die Inflation.
Wir brauchen weiterhin bezahlbare Preise, auch beim gesellschaftlichen Treff außerhalb der eigenen vier Wände.
Die Gastronomie ist ein wichtiger Wirtschaftszweig und auch Arbeitgeber. Wenn mit einer Rückkehr auf 19 Prozent Steuer Umsätze einbrechen, Arbeitsplätze und Betriebe in Gefahr geraten, hat das auch negative Auswirkungen auf Lieferanten sowie das Handwerk hier vor Ort.
Ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung der lokalen Wirtschaft wäre sicher, die absolut sinnvolle und im Ergebnis auch erfolgreiche Absenkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie fortzusetzen.

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