Offener Ganztag 2026

Ab 2026 wird es einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf den ‚Offenen Ganztag‘ an Grundschulen geben. So sinnvoll diese Gesetzgebung ist, deutet sie sich aber als organisatorische, räumliche personelle Mammutaufgabe für die Kommunen an. „Was Schulministerin Feller (CDU) für NRW aber bisher an Ausführungshilfen vorgelegt hat, gefährdet den Rechtsanspruch mehr als dass es ihn fördert“, so der schulpolitische Sprecher Günter Zeller. Wie ist die Lage dazu in Neukirchen-Vluyn? Die Verwaltung soll dazu berichten:

 

Sehr geehrter Herr Stanczyk,

die SPD-Fraktion bittet um Aufnahme des folgenden Antrages auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des SBKS am 10.06.2024.

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, wie der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz in den Grundschulen ab dem Jahre 2026 verwirklicht werden soll.

Begründung:

Ab dem Jahre 2026 haben alle Kinder, die eine Grundschule besuchen, einen Rechtsanspruch auf einen Platz im offenen Ganztag. Dies gilt auch für Neukirchen-Vluyn.

Die SPD-Fraktion geht davon aus, dass dieser Rechtsanspruch von allen in Anspruch genommen wird.

Es stellt sich der SPD-Fraktion die Frage, wie dieser Rechtsanspruch in Neukirchen-Vluyn umgesetzt werden soll. Daher wird hier beantragt, dass die Verwaltung darzustellen hat, wie in den einzelnen Grundschulen der Anspruch erfüllt werden soll.

Die Darstellung soll sowohl „organisatorisch“ personell als auch räumlich erfolgen. Nur so ist es möglich eine umfassende und ganzheitliche Betrachtung zu gewährleisten.

Berücksichtigt werden sollen auch die ersten Mitteilungen zu diesem Themenkomplex der Landesregierung NRW.

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