Stellungnahme zum Zechenwäldchen auf Niederberg

Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW und § 5 Hauptsatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn zum Zechenwäldchen auf Niederberg vom 28.01.2021

Wir begrüßen jede Form von Bürgeraktivität sowie Bürgerbeteiligung in unserer Stadt.
In diesem Fall befinden wir uns aktuell in einer Rechtssituation, welche den Einfluss der Stadt NK-VL noch begrenzt (Die Stadt NK-VL wird allerdings in naher Zukunft Eigentümerin des Zechenwäldchens).
Das Zechenwäldchen befindet sich noch im Besitz der RAG MI. In deren Verantwortung werden derzeit unter Beteiligung der Forstbehörde als zuständige Aufsichtsbehörde umfangreiche Abholzungsmaßnahmen durchgeführt.
Diese Arbeiten begründen in der Ausführung vollkommen zu Recht das hier vorliegende Bürgerbegehren.
Die Forstbehörde muss von Seiten der Stadt NK-VL schnellstmöglich aufgefordert werden, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen, um der RAG MI als Noch Eigentümerin klare Aufträge zu erteilen.
Gleichzeitig sollte für den nächsten städtischen Fachausschuss BGU eine Vorlage vorbereitet werden, um das Zechenwäldchen, sobald es sich im Besitz der Stadt NK-VKL befindet, ökologisch aufzuforsten.
Hierzu können die Restmittel aus dem HH 2020, zweimal 50.000 € zur Anlegung von Blühstreifen sowie zur Anschaffung und Pflanzung von Bäumen zweckgebunden übertragen werden.
Parallel dazu soll die Stadt NK-VL die aktuellen Fördermittel zu derartigen Projekten des Landes NRW beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Buttkereit
Fraktionsvorsitzende

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